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Invalidenversicherung

Die IV setzt auf Integration. Im Interesse aller Beteiligten.

Die Invalidenversicherung ist ein wichtiges Element unseres Systems der sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen. Von besonderer Bedeutung sind auch alle Massnahmen, die der beruflichen Wiedereingliederung dienen – insbesondere seit der 5. IV-Revision, in Kraft seit 1. Januar 2008.
Symbolbild: Roter Knopf