Willkommen. Hier gehts zu Fragen, die einen ersten Überblick schaffen.
Welche Leistungen haben versicherte Personen? [Antwort ausblenden] Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung haben Sie als versicherte Person, wenn Sie durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich für immer bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Ob eine Invalidität körperlicher, geistiger oder psychischer Natur ist und ob sie durch Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen verursacht wurde, spielt keine Rolle.
Sie werden von der Invalidenversicherung bei der Eingliederung/Wiedereingliederung mit Leistungen der beruflichen Art (z.B. Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen) und Hilfsmitteln unterstützt. Der Anspruch auf Renten besteht erst in zweiter Linie. Wann wende ich mich an die IV-Stelle? [Antwort ausblenden] Wenn sich als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Probleme bei Ihnen persönlich eine Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, wenden Sie sich, ohne zu zögern, sofort an Ihre IV-Stelle. Wie kann mir die Invalidenversicherung helfen? [Antwort ausblenden] Sind Sie seit mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig oder innerhalb eines Jahres immer wieder gesundheitsbedingt vom Arbeitsplatz abwesend, so können Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitz-Kantons melden (siehe Formular «Meldung»). Sie erhalten rasch und unbürokratisch alle benötigten Auskünfte zu Versicherungsfragen und Unterstützung mit präventiven Massnahmen, die verhindern, dass die Probleme chronisch werden. Welche IV-Stelle ist für mich zuständig? [Antwort ausblenden] Nehmen Sie Kontakt mit der IV-Stelle Ihres Wohnsitz-Kantons auf. Die genaue Anschrift finden Sie unter IV-Stellen Schweiz. Was geschieht nach einer Meldung? [Antwort ausblenden] Nach der Meldung wird mit Ihnen ein persönliches Gespräch geführt. In diesem Gespräch wird die Situation analysiert und man wird Ihnen aufzeigen, welche allfälligen Unterstützungen durch die Invalidenversicherung möglich sind.