Willkommen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die der Alltag schreibt.
Aus welchen Gründen sollten Sie Kontakt mit der Invalidenversicherung aufnehmen? [Antwort ausblenden] Wenn sich als Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderer Probleme bei einer oder einem Ihrer Mitarbeitenden das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, wenden Sie sich, ohne zu zögern, umgehend an Ihre IV-Stelle.
Sie erhalten rasch alle benötigten Auskünfte zu Versicherungsfragen und Unterstützung mit präventiven Massnahmen. Sie fördern so eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz und helfen mit, Kosten zu sparen.
Sie als Arbeitgeber können bei gesundheitlichen Problemen eines Mitarbeitenden bereits 30 Tage nach oder bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Beratung und finanzielle Unterstützung der IV-Stelle in Anspruch nehmen.
Die versicherte Person und Sie als Arbeitgeber werden während der gesamten Zeit der Wiedereingliederung durch Fachleute der IV-Stelle unterstützt und begleitet. Welche IV-Stelle ist für mich zuständig? [Antwort ausblenden] Für Fragen im Zusammenhang mit einem bestimmten Mitarbeiter fragen Sie die IV-Stelle des Wohnsitz-Kantons Ihres Angestellten an.
Bei allgemeinen Fragen zu Leistungen der Invalidenversicherung fragen Sie die IV-Stelle des Kantons, in welchem sich Ihr Unternehmen befindet. Wir haben einen geeigneten Arbeitsplatz anzubieten. [Antwort ausblenden] Nehmen Sie Kontakt mit der IV-Stelle des Kantons auf, in welchem sich die Stelle befindet, oder füllen Sie das Kontaktformular aus.